Als ich gestern auf heise online diesen
Artikel fand, dachte ich mir anfänglich nicht viel dabei. Doch nach dem Lesen hatte ich mal wieder mein wohlbekanntes "kaltes Gefühl" in der Bauchgegend. Da hat es dieser
Comedian doch tatsächlich geschafft, beim Landgericht in Berlin zu erstreiten, daß eine Zeitung seinen Geburtsnamen nicht mehr abdrucken durfte. Mir scheint, das sind die kleinen, aber feinen Unterschiede hier in Deutschland. Der eine fühlt sich in seiner Privatsphäre eingeschränkt, weil ein Innenminister von Online-Durchsuchungen spricht und ein in Deutschland bekannter Schausteller kann durchsetzen, daß nichtmal sein Name genannt werden darf.
Wie man auf der Seite des Betroffenen
nachlesen kann, hat Atze Schröder seine zweite Klage jedoch wohl mittlerweile fallen lassen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Beispiel in Deutschland Schule macht oder nicht. Selbst die europäische Rechtssprechung ist sich derzeit ja nicht 100%ig einig, wie weit denn nun die Persönlichkeitsrechte von Personen des öffentlichen Lebens geschützt werden müssen. Ich persönlich will mich lieber auf die sichere Seite begeben: Laut
Markenregister ist "Atze Schröder" eine eingetragene Wortmarke von H. A. - den kann man ja mal anmailen. Bei
IMDB wird behauptet, daß dies auch sein Geburtsname sei, während
RTL behauptet, sein wahrer Name sei T. Schröder - nur mit Online-Quellen ist das so also nicht zu klären.
Sei es, wie es sei, durch dieses Hickhack gelingt Atze Schröder etwas, was er vorher noch nie geschafft hat: Er trägt zu meiner Erheiterung bei.